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Taxipreise in Berlin
Kosten, mit denen Sie gut fahren


Wie bei jeder Dienstleistung stellt sich auch beim Taxifahren unweigerlich die Frage nach den Kosten. Berliner Taxifahrer erleben es nicht selten, dass ihre Fahrgäste am Ende der Taxifahrt positiv überrascht sind. Von einem freundlichen, kompetenten und erfahrenen Berliner Taxifahrer in einer gut ausgestatteten Limousine bequem bis ans Ziel gefahren zu werden, ist eben doch günstiger, als viele denken ! Die Taxipreise in Berlin sind in einer behördlichen Verordnung genau geregelt und dürfen weder überschritten noch unterschritten werden. Die Kosten für eine Taxifahrt setzen sich im Normalfall aus dem Grundpreis, dem Kilometerpreis sowie verschiedenen möglichen Zuschlägen zusammen. Der Grundpreis beträgt 2020 unverändert 3,90 Euro und steht auf der Uhr, sobald der Taxifahrer das Taxameter einschaltet. Für die ersten 7 Kilometer wird dann ein Preis von 2,30 Euro pro Kilometer fällig, ab dem 8. Kilometer reduziert sich dieser auf 1,65 Euro.

Service, der nicht die Welt kostet

Daneben können verschiedene Zuschläge anfallen. Wird ein Taxi beispielsweise von 5-8 Personen benutzt, wird dafür ein Zuschlag von pauschal 5,00 Euro fällig. Gemessen an den Kosten, die für ein zweites Taxi anfallen würden, ist dies sicherlich die preisgünstigere Lösung. Daneben sind in der Berliner Tarifverordnung für das Taxigewerbe auch Zuschläge für sperrige Gepäckstücke (1,00 Euro pro Stück) aufgeführt. Bei Aufnahme von Fahrgästen am Flughafen BER durch Taxis, die kostenpflichtige Taxeninfrastruktur mit Aufruf zur Ladung am Flughafen benutzen werden 1,50 € extra berechnet. Wer schon vorher wissen will, was seine Taxifahrt kostet und die Strecke genau kennt, kann übrigens mit dem Taxirechner berechnen, was auf ihn zukommt. Wer sich zudem die „Verordnung über die Beförderungsentgelte im Taxiverkehr“ ausführlich zu Gemüte führen möchte, wird unter diesem Link fündig.

Das gibt es so nur in Berlin

Eine Berliner Spezialität, die es so in keiner anderen deutschen Metropole gibt, ist der Kurzstreckentarif. Nach diesem Tarif wird für eine Fahrtstrecke von bis zu 2 Kilometern ein Pauschalpreis von 6 Euro berechnet. Bedingung: Das Taxi muss vom Fahrgast aus dem fahrenden Verkehr herbei gewunken werden, und man muss dem Fahrer vor Fahrtbeginn sagen, dass man den Kurzstreckentarif in Anspruch nehmen will. Das Einsteigen am Taxistand (Halteplatz) oder die Bestellung eines Taxis sind laut Verordnung nicht möglich, wenn man den Kurzstreckentarif nutzen möchte. Ideal ist diese Regelung beispielsweise für Touristen, Bummler oder Nachtschwärmer, die zu vorgerückter Stunde besonders gern davon Gebrauch machen. Wird die Fahrtstrecke dann doch einmal länger als 2 km, schaltet der Fahrpreisrechner automatisch in den Normaltarif um.

Taxikosten Rechner


[ftb-taxitarifrechner]

Taxitarif - gültig seit Dezember 2022

Die Fahrpreise sind tariflich geregelt und dürfen im Pflichtfahrgebiet weder über- noch unterschritten werden.

Tarifstufe 1: Kurzstrecke
auf Fahrgastwunsch, bis 2 km, nur bei Heranwinken eines fahrenden Taxis, ohne Zwischenstopp, pauschal
(nach 2 km: rückwirkender Wechsel zu Tarifstufe 2)
6,00 EUR
Tarifstufe 2: Fahrt innerhalb Berlins
oder von Berlin zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
Grundpreis 4,30 EUR
Kilometerpreis bis 3,0 km 2,80 EUR
Kilometerpreis von 3,0 bis 7,0 km 2,60 EUR
Kilometerpreis ab 7,0 km 2,10 EUR
Wartezeit nach der 1. Min.: pro Std. 39,00 EUR
Tarifstufe 3: Fahrt ab dem Flughafen BER
innerhalb des Flughafen-Pflichtfahrgebietes
Grundpreis 4,30 EUR
Kilometerpreis bis 5,0 km 2,60 EUR
Kilometerpreis ab 5,0 km 2,00 EUR
Wartezeit nach der 1. Min.: pro Std. 39,00 EUR
Zuschläge
bei Beförderung von 5 bis 8 Personen (2 Kinder unter 10 Jahren zählen als eine Person) oder Mitnahme von Gegenständen, die ein Großraumtaxi erfordern + 6,00 EUR
bei Zahlung unter Inanspruchnahme des Gutschein- oder Rechnungssystems der Taxizentralen + 1,50 EUR

bei Einstieg an einer beschrankten Taxi-Ladeleiste des Flughafens BER

+ 1,50 EUR

Die Zahlung mit Kreditkarte oder Debitkarte sowie die Mitnahme von Kofferraumgepäck, Kinderwagen, Rollstühlen, Hunden, Kleintieren sind zuschlagsfrei.

Jeder Berliner Taxifahrer muss übrigens die bargeldlose Zahlung mit 3 gängigen Debit- oder Kreditkarten akzeptieren. Dabei darf der Fahrer ggf. die Vorlage von Personaldokumenten des Fahrgastes verlangen.

Alle Berliner Taxis sind verpflichtet, ein funktionsfähiges Abrechnungsgerät für die Kartenzahlungen an Bord zu haben. Andernfalls dürfen Touren nicht angetreten werden.

Das Taxi unterliegt als Teil des ÖPNV der Tarifpflicht.
Der Taxitarif wird vom Land Berlin festgesetzt.

Sie möchten wissen, was Sie Ihre geplante Fahrt kostet? Dann nutzen Sie den Online-Tarifrechner.